Luftraum Vorarlberg / Tirol
CTR - Innsbruck
Segelfluggebiet "B"
3.1 SEGELFLUGGEBIET "B"
· Betrieb nur erlaubt wenn das Segelfluggebiet aktiviert ist und nur für Streckenflugbetrieb.
· wenn das Gebiet beantragt wird und die Thermikverhältnisse einen Streckenflug zulassen, ist es - unabhängig von der Pilotenanzahl - vom Kontrollturm Innsbruck zu aktivieren. Die Aktivierung wird täglich neu über ATIS - 126,025 Mhz oder
Tel. 051703-4631 - bekannt gegeben.
· max. Flughöhe 11000 FT (3350M)
· nicht ins Inntal einfliegen!
Anmerkung:
Beobachtete Segelflugzeuge in diesem Gebiet, bedeuten nicht unbedingt, dass das
Segelflluggebiet "B" aktiviert ist.
Das gesamte Abkommen findet Ihr hier > mehr...


